Die logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden (Kassen- oder Privatrezept).
Eine Heilmittelverordnung für Logopädie erhalten Sie z.B. bei:
- HNO-Ärzten
- Phoniatern
- Kinderärzten
- Neurologen
- Internisten
- Hausärzten
- Kieferorthopäden
- Zahnärzten
Mit ihrer Verordnung vereinbaren Sie telefonisch, persönlich oder über das Anmeldeformular auf unserer Internetseite einen Termin mit uns.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht, und wir rufen Sie umgehend zurück.
Zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis bringen Sie bitte die Verordnung des Arztes mit.
Beim ersten Termin erfolgt zunächst eine genaue Diagnostik. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die Therapieinhalte und Behandlungsziele, wobei Ihre persönlichen Fragen und Wünsche mit einbezogen werden.